Stand: Juli 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren sowie – soweit ausdrücklich vereinbart – über die Vermietung von Reinigungsmaschinen, Reparatur-, Wartungs-, Beratungs- und sonstige Serviceleistungen, die über den unter www.compclean.de betriebenen Onlineshop oder auf anderem Wege angebahnt oder abgeschlossen werden.
Vertragspartner und Anbieter ist:
Helmut Zerrle Schweißtechnik-Großhandel GmbH
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Compclean"
Meierweg 6
86154 Augsburg
Deutschland
Telefon: +49 821 2982990
E-Mail: Zerrle@Zerrle.com
Sitz der Gesellschaft: Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg
Handelsregister: HRB 7851
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE239120454
Nachfolgend „Compclean", „wir", „uns", „Verkäufer" oder „Vermieter" genannt.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung des Onlineshops und vom Abschluss von Verträgen über den Onlineshop ausgeschlossen.
(4) Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er den Vertrag ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Wir sind berechtigt, geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft zu verlangen, insbesondere einen Gewerbenachweis, Handelsregisterauszug oder eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(5) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass wir erneut ausdrücklich auf ihre Geltung hinweisen müssen.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
(7) Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist der Verkauf und die Lieferung von Reinigungsmaschinen, Kehrmaschinen, Bodenscheuermaschinen, Zubehör, Ersatzteilen, Reinigungsmitteln und sonstigen im Onlineshop angebotenen Waren.
(2) Soweit ausdrücklich vereinbart, können auch folgende Leistungen Vertragsgegenstand sein:
- Vermietung von Reinigungsmaschinen,
- Reparatur und Instandsetzung,
- Wartung und Inspektion,
- Austausch von Verschleißteilen,
- technische Beratung,
- Vorführungen und Einweisungen,
- Transport-, Abhol- oder Zustellleistungen.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung, dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Individualvereinbarung.
§ 3 Produktdarstellungen und technische Angaben
(1) Die Darstellung von Produkten im Onlineshop stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
(2) Produktabbildungen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen bei Farben, Formen, Abmessungen, Ausstattung oder technischen Einzelheiten sind zulässig, soweit sie auf technischen Weiterentwicklungen, Modellpflegen, Herstelleränderungen oder unterschiedlichen Bildschirmdarstellungen beruhen und die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
(3) Technische Daten, Flächenleistungen, Batterielaufzeiten, Maße, Gewichte, Geschwindigkeiten, Tankvolumen und sonstige Leistungsangaben beruhen insbesondere auf Herstellerangaben und können von den tatsächlichen Werten unter konkreten Einsatzbedingungen abweichen.
(4) Angaben zu Flächenleistungen und Betriebszeiten sind grundsätzlich unter optimalen oder standardisierten Bedingungen ermittelte Vergleichswerte. Sie stellen keine Garantie einer bestimmten betrieblichen Leistung dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich in Textform zugesagt wurde.
(5) Bei individuell beschafften, angepassten oder konfigurierten Waren sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Spezifikationen maßgeblich.
§ 4 Vertragsschluss im Onlineshop
(1) Der Kunde kann Produkte auswählen und in den virtuellen Warenkorb legen.
(2) Vor Abgabe seiner Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und korrigieren.
(3) Mit Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab.
(4) Eine automatisch versandte Bestell- oder Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung. Sie stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern in der Bestätigung nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.
(5) Der Vertrag kommt zustande durch:
- unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform,
- eine Versandbestätigung,
- die Übergabe oder Versendung der Ware oder
- eine sonstige ausdrückliche Annahmeerklärung.
(6) Die Auswahl oder Autorisierung einer unmittelbar zahlungsauslösenden Zahlungsart stellt für sich allein noch keine Annahme der Bestellung dar, sofern im Bestellprozess nichts Abweichendes angegeben wird.
(7) Wird eine Bestellung nicht angenommen, werden bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet.
(8) Wir können Bestellungen insbesondere ablehnen, wenn:
- die Ware nicht verfügbar ist,
- ein offensichtlich fehlerhafter Preis angezeigt wurde,
- die Unternehmereigenschaft nicht nachgewiesen wird,
- begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen,
- eine Zahlungsautorisierung fehlschlägt,
- ein Verdacht auf Missbrauch oder eine unzulässige Weiterveräußerung besteht oder
- gesetzliche Export-, Sanktions- oder Lieferbeschränkungen entgegenstehen.
§ 5 Vertragsschluss außerhalb des Onlineshops
(1) Verträge können auch durch individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen, E-Mail, Telefon, persönliche Bestellung oder andere vereinbarte Kommunikationswege geschlossen werden.
(2) Unsere individuellen Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(3) Ein vom Kunden erteilter Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung, mit Beginn der Ausführung oder mit Lieferung der Ware als angenommen.
(4) Nachträgliche Änderungen des Auftrags bedürfen unserer Zustimmung. Hierdurch verursachte Mehrkosten und Lieferverzögerungen trägt der Kunde.
§ 6 Preise und Nebenkosten
(1) Sämtliche im Onlineshop angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zusätzlich können insbesondere folgende Kosten anfallen:
- Versandkosten,
- Fracht- und Speditionskosten,
- Verpackungskosten,
- Transportversicherung,
- Kosten für Zustellung, Einbringung oder Abladen,
- Zoll, Einfuhrabgaben und sonstige öffentliche Abgaben,
- Kosten einer vom Kunden gewünschten Express- oder Sonderzustellung.
(3) Die konkret anfallenden Kosten werden im Bestellprozess, im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
(4) Für Lieferungen außerhalb Deutschlands gelten die jeweils vereinbarten Lieferbedingungen. Steuern, Zölle, Einfuhrabgaben und vergleichbare Kosten im Bestimmungsland trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt nur, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Kunde rechtzeitig eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie alle erforderlichen Nachweise zur Verfügung stellt.
(6) Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen für eine steuerfreie Lieferung nicht vorlagen, ist der Kunde verpflichtet, die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachzuzahlen, soweit er die fehlenden Voraussetzungen zu vertreten hat.
(7) Kundenindividuelle Rabatte, Staffelpreise oder Sonderkonditionen gelten ausschließlich für den jeweils berechtigten Kunden und den vereinbarten Auftrag.
(8) Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Übertragungs- und Preisfehler berechtigen uns zur Anfechtung oder Berichtigung nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess oder im individuellen Angebot angezeigt.
(2) Abhängig von Land, Bestellwert und Bonität können insbesondere folgende Zahlungsarten angeboten werden:
- Zahlung auf Rechnung,
- Vorauszahlung,
- Kreditkarte,
- von Zahlungsdienstleistern angebotene elektronische Zahlungsmethoden.
(3) Ein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht.
(4) Wir sind berechtigt, einzelne Zahlungsarten von einer erfolgreichen Identitäts-, Adress- oder Bonitätsprüfung abhängig zu machen.
(5) Soweit kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Bei Neukunden, größeren Bestellwerten, Sonderbeschaffungen, individuell konfigurierten Waren oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit können wir Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen.
(7) Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir uneingeschränkt über den vollständigen Betrag verfügen können.
(8) Gebühren oder Kosten, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rückbuchung, nicht eingelösten Lastschrift oder fehlgeschlagenen Zahlung entstehen, können dem Kunden berechnet werden.
§ 8 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der gesetzliche Verzugszinssatz für Entgeltforderungen bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
(3) Der gesetzliche Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale bleibt unberührt.
(4) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere erforderlicher Rechtsverfolgungs- und Inkassokosten, bleibt vorbehalten.
(5) Bei erheblichem Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden dürfen wir:
- offene Forderungen sofort fällig stellen,
- weitere Lieferungen aussetzen,
- Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen und
- nach erfolgloser angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
§ 9 Lieferung und Liefergebiet
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene und von uns bestätigte Lieferanschrift.
(2) Die verfügbaren Lieferländer und Versandmöglichkeiten ergeben sich aus dem Onlineshop oder der jeweiligen Individualvereinbarung.
(3) Maschinen und sperrige Waren werden regelmäßig durch Spedition oder einen sonstigen geeigneten Transportdienstleister geliefert.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst eine Speditionslieferung nur die Anlieferung bis zur Bordsteinkante beziehungsweise bis zu der mit einem üblichen Lieferfahrzeug erreichbaren Entladestelle.
(5) Eine Einbringung in Gebäude, eine Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme oder Einweisung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Der Kunde muss sicherstellen, dass:
- die Lieferanschrift vollständig und richtig ist,
- die Zufahrt für das eingesetzte Lieferfahrzeug geeignet ist,
- eine empfangsberechtigte Person anwesend ist,
- erforderliche Entladehilfen vorhanden sind und
- notwendige Genehmigungen oder Zufahrtsberechtigungen vorliegen.
(7) Mehrkosten einer vom Kunden zu vertretenden fehlgeschlagenen Zustellung, Annahmeverweigerung oder erneuten Anlieferung trägt der Kunde.
§ 10 Lieferzeiten und Verfügbarkeit
(1) Angaben zu Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Aussagen wie „auf Lager", „sofort verfügbar" oder „Lieferung innerhalb von drei Tagen" beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Angabe bekannten Lager- und Bearbeitungsstand. Sie stellen keine Garantie eines bestimmten Liefertermins dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Bei vereinbarter Vorauszahlung beginnt die Lieferfrist erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(4) Benötigen wir für die Ausführung technische Angaben, Freigaben, Lieferinformationen oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Kunden, beginnt die Lieferfrist erst nach vollständigem Eingang dieser Informationen.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die vertragsgemäße Nutzung der bereits gelieferten Ware möglich ist.
(6) Werden wir trotz eines ordnungsgemäß abgeschlossenen Deckungsgeschäfts ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, dürfen wir die Lieferfrist angemessen verlängern.
(7) Ist die Ware dauerhaft nicht verfügbar, können wir vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen für nicht gelieferte Waren werden unverzüglich zurückerstattet.
§ 11 Gefahrübergang und Transportprüfung
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
(2) Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(3) Der Kunde muss die Lieferung unmittelbar bei Erhalt auf äußerlich erkennbare Transportschäden, Fehlmengen und falsche Lieferungen überprüfen.
(4) Äußerlich erkennbare Transportschäden sollen auf den Lieferpapieren vermerkt und vom Transportdienstleister bestätigt werden. Die Ware und Verpackung sollen bis zur Klärung dokumentiert und aufbewahrt werden.
(5) Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB, bleiben unberührt.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
(2) Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln, ausreichend versichern und erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten rechtzeitig durchführen.
(3) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(4) Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
(5) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der übrigen Gegenstände.
(6) Zugriffe Dritter, Pfändungen, Beschädigungen oder der Verlust der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich mitzuteilen.
(7) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als zehn Prozent, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 13 Kein Widerrufsrecht und freiwillige Rücknahmen
(1) Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern abgeschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Eine Rückgabe mangelfreier Waren ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch uns möglich.
(3) Die Annahme einer Rücksendung stellt noch keine Anerkennung einer Rücknahmeverpflichtung dar.
(4) Bei freiwillig akzeptierten Rücknahmen können insbesondere Transportkosten, Prüfkosten, Reinigungskosten, Wertminderungen und angemessene Wiedereinlagerungskosten vom Erstattungsbetrag abgezogen werden.
(5) Von einer freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen sind grundsätzlich:
- individuell beschaffte oder konfigurierte Waren,
- bereits benutzte Maschinen,
- geöffnete oder entsiegelte Reinigungsmittel,
- Hygiene- und Verbrauchsartikel,
- beschädigte oder unvollständige Waren,
- Sonderanfertigungen und
- Ersatzteile, die bereits eingebaut wurden.
§ 14 Mängelansprüche
(1) Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang möglich ist.
(2) Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich nach Ablieferung anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(3) Ist § 377 HGB anwendbar und unterbleibt eine rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften als genehmigt.
(4) Bei einem berechtigten Mangel steht uns zunächst das Recht zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu.
(5) Der Kunde muss uns die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit geben und die betroffene Ware auf Anforderung zur Verfügung stellen.
(6) Der Ort der Nacherfüllung ist grundsätzlich unser Geschäftssitz in Augsburg, sofern sich aus der Art der Ware, der vertraglichen Vereinbarung oder den Umständen nichts anderes ergibt.
(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Waren zwölf Monate ab Gefahrübergang.
(8) Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
- arglistig verschwiegene Mängel,
- Ansprüche aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- gesetzlich zwingende Rückgriffsansprüche,
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und
- sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.
(9) Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht, soweit ein Schaden zurückzuführen ist auf:
- normalen Verschleiß,
- unsachgemäße Bedienung oder Verwendung,
- Nichtbeachtung der Betriebs- oder Wartungsanleitung,
- unterlassene Wartung,
- Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel,
- nicht freigegebene Umbauten oder Reparaturen,
- äußere Gewalteinwirkung,
- ungeeignete Strom-, Lade- oder Wasseranschlüsse,
- Frost-, Feuchtigkeits- oder Korrosionsschäden oder
- Verwendung außerhalb der vorgesehenen Einsatzbedingungen.
§ 15 Freiwillige zweijährige Compclean-Garantie
(1) Soweit bei einer Reinigungsmaschine ausdrücklich mit einer zweijährigen Compclean-Garantie geworben wird, gewährt die Helmut Zerrle Schweißtechnik-Großhandel GmbH dem ursprünglichen gewerblichen Käufer eine freiwillige Garantie nach den nachfolgenden Bedingungen.
(2) Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab dem auf der Rechnung ausgewiesenen Kaufdatum.
(3) Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch innerhalb des Garantiezeitraums auftreten.
(4) Im Garantiefall erbringen wir nach unserer Wahl eine der folgenden Leistungen:
- kostenlose Reparatur des betroffenen Geräts,
- Austausch des mangelhaften Bauteils,
- Lieferung eines technisch gleichwertigen Ersatzgeräts oder
- Erstattung des Zeitwertes, wenn eine Reparatur oder Ersatzlieferung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
(5) Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
- normaler Verschleiß,
- Bürsten, Pads, Sauglippen, Filter, Riemen, Reifen und vergleichbare Verschleißteile,
- Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung,
- Schäden durch ungeeignete oder falsch dosierte Reinigungsmittel,
- Schäden durch mangelnde Wartung oder Reinigung,
- Transportschäden,
- Unfall-, Stoß-, Sturz-, Frost-, Feuchtigkeits- oder Korrosionsschäden,
- Schäden aufgrund nicht autorisierter Reparaturen oder Veränderungen,
- Schäden durch ungeeignete elektrische Anschlüsse oder Ladegeräte,
- Verbrauchsmaterialien sowie
- rein optische Beeinträchtigungen ohne Einfluss auf die Funktion.
(6) Akkus und Batterien sind von der Garantie erfasst, soweit ein nachgewiesener Material- oder Herstellungsfehler vorliegt. Ein üblicher, nutzungs- oder altersbedingter Kapazitätsverlust stellt keinen Garantiefall dar.
(7) Garantieansprüche sind unter Angabe der Rechnungsnummer, Seriennummer und einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung an Zerrle@Zerrle.com zu richten.
(8) Das Gerät darf erst nach Abstimmung mit uns eingesandt oder angeliefert werden.
(9) Die Garantie umfasst die kostenlose Durchführung der anerkannten Reparatur. Transport-, Verpackungs-, Anfahrts-, Ausfall- und Ersatzgerätekosten sind nur umfasst, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
(10) Durch eine Garantieleistung beginnt die Garantiezeit nicht erneut. Für ersetzte oder reparierte Teile gilt die verbleibende Garantiezeit des ursprünglichen Geräts.
(11) Die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
§ 16 Ersatzteile, Verschleißteile und Reinigungsmittel
(1) Ersatz- und Verschleißteile müssen entsprechend der Produktbeschreibung, der Bedienungsanleitung und den technischen Anforderungen des jeweiligen Geräts verwendet werden.
(2) Der Kunde ist für die Prüfung verantwortlich, ob ein Ersatzteil für das vorhandene Gerät und dessen konkrete Ausführung geeignet ist, sofern wir die Eignung nicht ausdrücklich bestätigt haben.
(3) Reinigungsmittel sind entsprechend der Gebrauchsanweisung, Dosierempfehlung, Kennzeichnung, Sicherheitsinformation und dem Sicherheitsdatenblatt zu verwenden.
(4) Der Kunde ist für die Einhaltung der betrieblichen Arbeits-, Umwelt-, Lagerungs- und Gefahrstoffvorschriften verantwortlich.
(5) Reinigungsmittel dürfen nicht miteinander vermischt werden, sofern dies nicht ausdrücklich vom Hersteller zugelassen ist.
(6) Für Schäden, die auf eine falsche Dosierung, ungeeignete Anwendung, unzulässige Vermischung oder Nichtbeachtung von Sicherheitsinformationen zurückzuführen sind, haften wir nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
§ 17 Kundendienst, Reparaturen und Wartung
(1) Allgemeine telefonische oder elektronische Beratung stellt keine verbindliche Beschaffenheits-, Eignungs- oder Erfolgsgarantie dar.
(2) Reparatur-, Wartungs- und Serviceverträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(4) Zeigt sich während einer Reparatur, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, dürfen wir diese ohne erneute Rücksprache ausführen, wenn die voraussichtlichen Gesamtkosten den bisherigen Kostenrahmen nur unwesentlich überschreiten. Bei einer wesentlichen Überschreitung werden wir die Zustimmung des Kunden einholen.
(5) Der Kunde muss vor Übergabe eines Geräts sämtliche gefährlichen, gesundheitsgefährdenden oder umweltschädlichen Stoffe entfernen und uns auf verbleibende Risiken hinweisen.
(6) Geräte müssen grundsätzlich in einem Zustand übergeben werden, der eine gefahrlose Prüfung und Bearbeitung ermöglicht. Erforderliche Sonderreinigungen können gesondert berechnet werden.
(7) Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über, sofern der Kunde nicht spätestens bei Auftragserteilung ihre Rückgabe verlangt.
(8) Für Reparatur- und Wartungsarbeiten gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den in diesen AGB für Unternehmer vorgesehenen Einschränkungen.
§ 18 Vermietung von Reinigungsmaschinen
(1) Mietverträge werden ausschließlich aufgrund einer individuellen Anfrage und einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung geschlossen.
(2) Die Mietzeit, der Mietpreis, die Maschine, der Abhol- oder Liefertermin und gegebenenfalls eine Kaution ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(3) Sämtliche Mietpreise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie vereinbarter Transport-, Zustell-, Abhol-, Reinigungs- und Nebenkosten.
(4) Angefangene Miettage können als volle Miettage berechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Wir dürfen vor Übergabe der Mietsache eine angemessene Kaution oder sonstige Sicherheitsleistung verlangen.
(6) Der Mieter muss die Mietsache bei Übergabe auf erkennbare Schäden und Vollständigkeit prüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu dokumentieren und mitzuteilen.
(7) Die Mietsache darf ausschließlich:
- für den vorgesehenen Zweck,
- durch eingewiesene oder ausreichend qualifizierte Personen,
- unter Beachtung der Bedienungs- und Sicherheitshinweise und
- mit geeigneten Reinigungs- und Betriebsmitteln
verwendet werden.
(8) Der Mieter darf die Mietsache ohne unsere Zustimmung nicht:
- an Dritte überlassen oder untervermieten,
- technisch verändern,
- öffnen oder selbst reparieren,
- außerhalb des vereinbarten Einsatzortes verwenden oder
- ins Ausland verbringen.
(9) Der Mieter muss die Mietsache vor Überbeanspruchung, Diebstahl, Frost, Feuchtigkeit, Beschädigung und Zugriff unbefugter Personen schützen.
(10) Störungen, Schäden, Unfälle oder der Verlust der Mietsache sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der weitere Betrieb ist einzustellen, wenn hierdurch zusätzliche Schäden entstehen könnten.
(11) Der Mieter haftet für Verlust und Beschädigungen, soweit diese von ihm, seinen Mitarbeitern, Beauftragten oder sonstigen Nutzern zu vertreten sind. Normale vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Beschädigung.
(12) Bei Diebstahl, Vandalismus oder Unfall ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und uns eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.
(13) Die Mietsache ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
(14) Bei verspäteter Rückgabe kann für jeden begonnenen weiteren Miettag mindestens der vereinbarte Tagesmietpreis berechnet werden. Weitergehende Schäden bleiben vorbehalten.
(15) Kosten für eine über das übliche Maß hinausgehende Reinigung, fehlende Zubehörteile, unsachgemäße Nutzung oder vom Mieter verursachte Reparaturen können gesondert berechnet werden.
(16) Fällt die Mietsache aufgrund eines von uns zu vertretenden technischen Mangels aus, wird die Miete für die nachgewiesene Ausfallzeit angemessen gemindert. Soweit verfügbar, können wir ersatzweise eine vergleichbare Maschine bereitstellen.
(17) Ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns, ausgefallener Aufträge oder sonstiger Produktions- und Betriebsausfälle besteht nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
(18) Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht automatisch zu einer Reduzierung der vereinbarten Miete.
(19) Stornierungen vor Mietbeginn richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Fehlt eine solche Vereinbarung, können bereits entstandene Transport-, Bereitstellungs- und Reservierungskosten berechnet werden.
§ 19 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(5) Soweit gesetzlich zulässig, haften wir nicht für mittelbare Schäden, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Ansprüche Dritter, sofern keine Haftung nach Absatz 1 besteht.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen.
§ 20 Produktsicherheit und bestimmungsgemäße Verwendung
(1) Der Kunde muss sämtliche Betriebsanleitungen, Sicherheitsinformationen, Warnhinweise, Wartungspläne, Produktkennzeichnungen und technischen Datenblätter beachten.
(2) Maschinen dürfen nur von ausreichend qualifizierten, unterwiesenen und körperlich geeigneten Personen bedient werden.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher betrieblichen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-, Umwelt- und Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
(4) Vom Kunden oder von Dritten vorgenommene Veränderungen, Manipulationen, Reparaturen oder Umbauten erfolgen auf Verantwortung des Kunden, sofern wir diese nicht ausdrücklich genehmigt haben.
(5) Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt, umgangen oder außer Betrieb gesetzt werden.
(6) Die Eignung einer Maschine für einen bestimmten Bodenbelag, eine bestimmte Verschmutzung oder einen bestimmten betrieblichen Einsatz muss vom Kunden vor der Nutzung geprüft werden, sofern wir die konkrete Eignung nicht ausdrücklich zugesichert haben.
§ 21 Höhere Gewalt
(1) Wir haften nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen und von uns nicht zu vertreten sind.
(2) Hierzu gehören insbesondere:
- Naturkatastrophen,
- Feuer oder Überschwemmungen,
- Krieg, Terror oder Unruhen,
- Epidemien oder Pandemien,
- rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen,
- behördliche Maßnahmen,
- Embargos oder Sanktionen,
- erhebliche Energie- oder Rohstoffengpässe,
- erhebliche Störungen von Verkehrswegen oder Lieferketten sowie
- nicht von uns zu vertretende Ausfälle wesentlicher IT-, Kommunikations- oder Zahlungsinfrastruktur.
(3) Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen um die Dauer der Behinderung und eine erforderliche Wiederanlaufzeit.
(4) Dauert die Behinderung so lange an, dass die Fortsetzung des Vertrags für eine Partei unzumutbar wird, richten sich Rücktritts- und Kündigungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 22 Exportkontrolle und Sanktionen
(1) Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass ihnen keine nationalen, europäischen oder internationalen Exportkontroll-, Embargo- oder Sanktionsvorschriften entgegenstehen.
(2) Der Kunde muss uns auf Verlangen sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die für eine gesetzlich erforderliche Exportkontroll- oder Sanktionsprüfung notwendig sind.
(3) Der Kunde darf gelieferte Waren nicht entgegen geltenden Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften weiterverkaufen, ausführen oder sonst zur Verfügung stellen.
(4) Ist eine Lieferung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen verboten, sind wir nicht zur Durchführung der betroffenen Leistung verpflichtet.
§ 23 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu eingesetzten Zahlungs- und Versanddienstleistern sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung auf www.compclean.de.
§ 24 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Kunde darf nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
(3) Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 25 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen uns an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. § 354a HGB und sonstige zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
§ 26 Vertragssprache
(1) Die maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Soweit Übersetzungen dieser AGB oder sonstiger Vertragsunterlagen bereitgestellt werden, dienen diese ausschließlich der besseren Verständlichkeit.
(3) Bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung ist die deutsche Fassung maßgeblich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 27 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Augsburg.
(3) Wir sind außerdem berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Erfüllungsort für Zahlungen ist Augsburg. Der Erfüllungsort für Lieferungen und sonstige Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
§ 28 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026
Helmut Zerrle Schweißtechnik-Großhandel GmbH
handelnd unter „Compclean"
Meierweg 6
86154 Augsburg
Deutschland